Abrechnung

Für den Kassensitz Köln-Ehrenfeld

Die Abrechnung in der Kassenpraxis Ehrenfeld erfolgt über die reguläre gesetzliche Krankenkasse entsprechend dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Für die Privatpraxis Köln-Junkersdorf

Abrechnungen in der Privatpraxis sind über private Krankenversicherungen möglich, sowie – bei der Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall – über die verschiedenen Berufsgenossenschaften, mit denen ich häufig und vertrauensvoll zusammenarbeite. 

Da die Privatpraxis über keinen Sitz der gesetzlichen Krankenkassen verfügt, kann ich dort in der Regel keine Abrechnungen über gesetzliche Krankenversicherungen leisten. Eine Selbstzahlung der therapeutischen Leistungen ist möglich.

Die Gebührenziffer der Psychotherapie für Einzel-Therapie richtet sich nach GOP. Pro Therapiestunde (= 50 Minuten) = 134,07 €.

Der Stundensatz für die Paartherapie im Umfang von 60 Minuten beträgt 157,39 €. Die paartherapeutische Leistung ist keine Kassenleistung.

Die Therapie ist auch online per Videosprechstunde möglich. Aufgrund der erhöhten technischen Aufwendungen beträgt die Gebühr 144,79 €.

Bitte beachten Sie: Bei nicht mindestens 48 Stunden vor der Therapiesitzung abgesagten Terminen ist mir eine Neubesetzung nicht mehr möglich. Daher muss ich Ihnen in solchen Fällen das Therapiehonorar in Rechnung stellen.