MÖGLICHE FORMEN DER ABRECHNUNG
Abrechnungen über private Krankenversicherungen sind möglich, sowie – bei der Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall – über die verschiedenen Berufsgenossenschaften, mit denen ich häufig und vertrauensvoll zusammenarbeite.
Da meine Praxis als Privatpraxis über keinen Sitz der gesetzlichen Krankenkassen verfügt, kann ich in der Regel keine Abrechnungen über gesetzliche Krankenversicherungen leisten. Eine Selbstzahlung der therapeutischen Leistungen ist möglich.
Aufgrund von mehr als 10 Jahren ausbleibender Gebührenerhöhungen erhöhen sich die Kosten der Psychotherapie für Einzel-Therapie (Verhaltenstherapie / Schematherapie) oder Einzelberatung ab dem 1. Februar 2023 um den Faktor von 0,7. Die Gebührenziffer beträgt daher für jede Sitzung: GOP 870 x 3 pro Therapiestunde (= 50 Minuten) = 131,16 €.
Der Stundensatz für die Paartherapie im Umfang von 60 Minuten beträgt 157,39 €. Die paartherapeutische Leistung ist keine Kassenleistung.
Die Therapie ist auch online per Videosprechstunde möglich. Aufgrund der erhöhten technischen Aufwendungen beträgt die Gebühr 145,00 €.
Bitte beachten Sie: Bei nicht mindestens 48 Stunden vor der Therapiesitzung abgesagten Terminen ist mir eine Neubesetzung nicht mehr möglich. Daher muss ich Ihnen in solchen Fällen das Therapiehonorar in Rechnung stellen.