MÖGLICHE FORMEN DER ABRECHNUNG
Meistens sind Abrechnungen über private Krankenversicherungen möglich, sowie – bei der Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall – über die verschiedenen Berufsgenossenschaften, mit denen ich häufig und vertrauensvoll zusammenarbeite.
Da meine Praxis als Privatpraxis über keinen Sitz der gesetzlichen Krankenkassen verfügt, kann ich in der Regel keine Abrechnungen über gesetzliche Krankenversicherungen leisten.
Bei Selbstzahlung: Die Kosten für eine Einzel-Therapie oder Einzel-Beratung betragen entsprechend den allgemeinen Abrechnungsziffern der Krankenkassen (nach GOÄ/GOP) 100,55 € pro Therapiestunde (= 50 Minuten). Der Stundensatz für die Paartherapie im Umfang von 60 Minuten beträgt 120,00 €.
Bitte beachten Sie: Bei nicht mindestens 48 Stunden vor der Therapiesitzung abgesagten Terminen ist mir eine Neubesetzung nicht mehr möglich. Daher muss ich Ihnen in solchen Fällen das Therapiehonorar in Rechnung stellen.
Hygienepauschale-Zulage aufgrund erhöhter Reinigungsmaßnahmen im Rahmen der Coronapandemie: GOP 383 x 2,3 = 4,02 €/Sitzung